Chorordnung des „Chor Nordhausen“ e.V.

Für eine Chorarbeit, bei der durch gemeinschaftliches Bemühen ein Ergebnis erreicht werden soll, das Sängern und Hörern Freude bringt, ist die Annahme und Einhaltung folgender Bedingungen erforderlich:

1. Mit der Anmeldung in den Chören des „Chor Nordhausen“ e.V. (Kinderchor 10-14 Jahre, Jugendchor 14-25 Jahre) erkläre ich meine Bereitschaft / die Bereitschaft meines Kindes zur

Wahrnehmung aller Proben          

  • regelmäßige wöchentliche Proben 
  • Intensiv-Proben: - vor Konzerten (Probentage, Haupt- bzw. Generalprobe)
  • Probenlager* (1 x jährlich)

und Konzerte

  • Chorkonzerte, Konzertreisen, Umrahmung von Veranstaltungen, Wettbewerbe, anderweitige Auftritte.

(*Die Teilnahme am Probenlager ist eine Intensiv-Probenzeit und unabdingbar für die Vorbereitung der Konzerte.)

2. Freistellungen von Proben und Konzerten erfolgen in Absprache mit dem Chorleiter. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen kann ein Ausschluß aus dem Chor erfolgen. Während der Schulabschlußprüfungen sind die Schüler von der Probenarbeit freigestellt, nehmen aber an den Intensivproben teil.

3. Bei Auftritten trägt der Chor traditionell schwarz/weiße Chorkleidung (bzw. schwarzer Anzug / weißes Hemd für die Männerstimmen).

4. Für die Benutzung bei Auftritten erhalten die Chormitglieder gegen eine Gebühr von 5,- Euro eine Chormappe. Bei Austritt aus dem Chor kann diese bei Erstattung des Betrages zurückgegeben werden, wenn sie unbeschädigt ist.

5. Um die Entwicklung und Stabilität der Chorarbeit in Erarbeitung und Darbietung der Programme nicht zu gefährden, erfolgt die Abmeldung vom Chor in der Regel zum Ende des Schuljahres. In Ausnahmefällen ist nach Absprache mit dem Chorleiter eine Abmeldung auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich, so nach Konzerten eines abgeschlossenen Programms (z. B. Weihnachtskonzert, Sommerkonzert, Projekt) oder in dringenden Fällen.

6. Der Verein Chor Nordhausen e.V. ist Mitglied des Chorverbandes Thüringen, durch den die Versicherung der Kinder während aller Proben und Konzerte, Wege, Projekte und Fahrten gewährleistet wird. Deshalb sind alle Sänger während ihrer Chormitgliedschaft auch Mitglied des Vereins „Chor Nordhausen“ e.V.

7. Die Mitgliedschaft im Verein Chor Nordhausen e.V. ist für die Kinder beitragsfrei. An den Kosten der Fahrten (Probenlager, Konzertreise), die gefördert werden,  beteiligen sich die Eltern mit einem jeweiligen Kostenbeitrag von 100,- Euro.

8. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Mitteilungen an die Chormitglieder auch auf elektronischem Übermittlungsweg (E-Mail, Internetseite des Chores)  gegeben werden.

9. Ich erkläre mich einverstanden, dass Photos und Videos von der Chorarbeit zur Dokumentation erstellt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlich werden.

Chorordnung ausdrucken und unterschreiben:

Chorordnung Chor Nordhausen e.V.

Chorordnung_Chor_Nordhausen.pdf [10,8 kB]
Render-Time: 0.180388